Aktuelle Fassung vom 21.10.2020
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann vom Vorstand gendert werden und muss von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder besttigt werden.
- Die Mitgliederversammlung beschliesst folgende Jahresbeitrge:
- Natrliche Personen/Grndungsmitglieder: 25 (auf Antrag kann dieser Beitrag ermigt werden, ber eine Ermigung entscheidet der Vorstand)
- Juristische Personen: 250
- Frdermitgliedschaft fr natrliche Personen: 250
- Der festgesetzte Beitrag wird zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben und per Lastschrift eingezogen.
- Die Kndigung der Mitgliedschaft erfolgt mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalenderjahres. (per besttigter email oder per Post)
- Bei Nichtzahlung des Beitrages kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen. Dies kann jedoch nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen.